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Wofür steht das N auf der Packung?

 

© Robert Kneschke AdobeStock 36310459

N1, N2, N3 – was haben diese Angaben auf Arzneimittelpackungen eigentlich zu bedeuten? Tatsächlich handelt sich hierbei um sogenannte Norm-Packungsgrößen, die bereits im Jahr 1982 – also vor mehr 40 Jahren – eingeführt worden sind. Und zwar, um vor allem den Beschäftigten im Gesundheitsbereich, also Ärzten, Krankenschwestern und Apothekern, aber auch den Krankenkassen die Arbeit zu erleichtern. Gesetzlich festgelegt wurden die therapiegerechten Packungsgrößen im SGB V. Die Höhe der Zuzahlungskosten für Patienten war übrigens in den Jahren von 1994 bis 2003 abhängig von der Größe der verordneten Packung.


Folgende Logik steckt hinter den Verpackungsgrößen:


Bei N1 handelt es sich um die kleine Packungsgröße für sogenannte Akuttherapien und für die Therapie-Einstellung – sie enthält Medikamente für eine Behandlungsdauer von 10 Tagen.
N2 steht für die mittlere Packungsgröße, für Dauertherapien, die von einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle begleitet sind – N2-Packungen sind für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen gedacht.
N3 ist die größte Packung in der N-Familie und speziell für die Dauertherapie vorgesehen – also ausreichend für einen Zeitraum von 100 Tagen.
Man erkennt also recht schnell: Die N-Bezeichnung sagt nichts über den mengenmäßigen Inhalt aus, sondern vielmehr darüber, wie lange der Kunde mit der jeweiligen Packung tatsächlich versorgt ist. Geregelt ist dies so seit Juli 2013.
Die Stückzahlen können differieren und hängen maßgeblich davon ab, wieviel Tabletten, Dragees oder Kapseln eines Produktes zur täglichen Medikation benötigt werden. So ergeben sich beispielsweise N1-Packungen mit 20 oder auch 30 Tabletten für 10 Tage.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) legt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) diese Packungsgrößen anhand von Messzahlen fest. Einen gewissen Spielraum gibt es dabei: Bei der N1-Packung beträgt die Messzahl 10 Tage plus/minus 20 Prozent, bei der N2-Packung 30 Tage plus/minus 10 Prozent und bei der N3-Packung 100 Tage minus 5 Prozent.
Als sogenannte Jumbo-Packungen werden Arzneimittel mit noch größeren Mengen bezeichnet. Diese werden einzelnen Patienten aber weder kassenärztlich verordnet, noch werden die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen.

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